Mietwaren
Unsere Lieferbedingungen für Mietwaren
-Die Mietpreise sowie Mankoverrechnungen sind netto, exklusive Mehrwertsteuer, ab Lager abgeholt.
-Das vermietete Material wird in sauberem, gereinigtem Zustand retour genommen.
-Erfolgt die Reinigung über den Vermieter, wird der doppelte Mietpreis verrechnet.
-Vermietungen unter Fr. 100.- sind bar zu bezahlen.
-Defektes oder fehlendes Material wird zu Manko-Preisen in Rechnung gestellt.
-Materialersatz anderer Art oder Qualität können wir nicht annehmen.
-Massgebend für die Verrechnung und Kontrolle der Mietobjekte ist die Firma Frey in Wangen a/A.
-Die Mietgegenstände sind vom Mieter gegen Diebstahl und Haftpflicht (Transportschäden) zu versichern.
-Jeder Mieter erklärt sich bereit, bei Auftragsabschluss die vorgenannten Bedingungen einzuhalten.
-Für Streitigkeiten, ist das Amtsgericht Emmental-Oberaargau zuständig.
-Das gemietete Material bleibt Eigentum des Vermieters!